Kfz-Versicherungen Spartipps

Eine Autoversicherung geht kräftig ins Geld – warum mehr bezahlen als nötig? Die Leistungen der Autoversicherung sind gesetzlich festgelegt und damit nahezu identisch. Sie können Ihrer alten Autoversicherung jeweils zum Ende des Jahres mit einer Frist von vier Wochen kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch. Außerdem dürfen Sie die Autoversicherung wechseln, wenn Ihre Autoversicherung die zu zahlende Prämie erhöht, Ihr Fahrzeug in eine andere Typklasse einstuft oder die Deckungssumme Ihres Vertrags verändert.

Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln?

In folgenden Situationen kann sich ein Versicherungsvergleich mit einem Versicherungswechsel für Sie lohnen:

  1. Beim Kauf eines Fahrzeuges – ob neu oder gebraucht – können Sie sich immer die günstigste Versicherung am Markt aussuchen.
  2. Ihre KFZ-Versicherung erhöht die Beiträge, die nicht aus einer Höherstufung der SF-Klasse nach einem Schadensfall resultiert. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können die Versicherung wechseln.
  3. Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also bis zum 30. November eines Jahres, gekündigt werden.

Ab wann habe ich Versicherungsschutz?

Mit Aushändigung der Deckungskarte haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage Ihres Versicherers. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Abgabe der Deckungskarte beim Straßenverkehrsamt und der Zulassung des Fahrzeuges.

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Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?

Der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherungen ist der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11 eines Jahres beim Versicherer eingehen.

Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr Versicherer die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der Versicherungs-gesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.

Kann ich den Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen ?

Grundsätzlich ist die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Eltern auf Ihre Kinder möglich. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Kind das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat und sich den jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt auch selber hätte erfahren können. So kann jemand, der erst seit vier Jahren den Führerschein hat, auch maximal vier schadenfreie Jahre übernehmen.

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