Fahrrädern gleichgestellt sind Elektrofahrräder, die mit einem elektromotorischem Hilfsantrieb ausgestattet sind, der unter anderem auf 25 km/h konstruktiv gedrosselt wurde.
Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht bestehen dann nicht. Wer S-Pedelecs bzw. E-Bikes, die auch über 25 km/h unterstützend wirken, ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr fährt, hat setzt sich Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen aus, insbesondere bei einem Unfall mit Personenschäden.
Weiteres finden Sie auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums unter bmvi.
Pedelecs sind mit Fahrrädern gleichgestellt