Pedelecs sind mit Fahrrädern gleichgestellt

Fahrrädern gleichgestellt sind Elektrofahrräder, die mit einem elektromotorischem Hilfsantrieb ausgestattet sind, der unter anderem auf 25 km/h konstruktiv gedrosselt wurde.

Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht bestehen dann nicht. Wer S-Pedelecs bzw. E-Bikes, die auch über 25 km/h unterstützend wirken, ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr fährt, hat setzt sich Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen aus, insbesondere bei einem Unfall mit Personenschäden.

Weiteres finden Sie auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums unter bmvi.

Pedelecs sind mit Fahrrädern gleichgestellt

Добавить комментарий

Ваш адрес email не будет опубликован. Обязательные поля помечены *

Пролистать наверх